Innenordnung des Bulgarischen Kulturinstituts „Haus Wittgenstein“ – Wien
Für den Zugang zu kulturellen Veranstaltungen
- Allgemeine Informationen und Definitionen
1.1. Das Bulgarische Kulturinstitut „Haus Wittgenstein“, im Folgenden als ORGANISATOR bezeichnet, ist ein Ort, an dem bulgarische und österreichische Kunst sowie Werke aus ganz Europa und der Welt präsentiert werden.
1.2. Das Institut organisiert Aufführungen, Theaterstücke, Konzerte und andere kulturelle Veranstaltungen, die im Folgenden als VERANSTALTUNGEN bezeichnet werden.
1.3. Der Zugang zu den vom Institut organisierten Veranstaltungen erfolgt durch die Vorlage eines Dokuments mit einer Reservierung, das einen einzigartigen Identifikationscode enthält, im Folgenden als TICKET bezeichnet.
1.4. Ein Ticket, das zu einem ermäßigten Preis aufgrund von gesundheitlichem Zustand und/oder sozialem Status erworben wurde, wird im Folgenden als SPEZIALTICKET bezeichnet. - Standort und Veranstaltungsräume
2.1. Der Organisator führt Veranstaltungen in Räumlichkeiten und auf Bühnen seiner Partner durch.
2.2. Für alle vom Organisator durchgeführten Veranstaltungen gilt die vorliegende Innenordnung. - Zugang zu Veranstaltungen
3.1. Der Zugang zu einer vom Organisator organisierten Veranstaltung ist ausschließlich mit einem gültigen Ticket möglich, es sei denn, in der Ankündigung der Veranstaltung ist etwas anderes angegeben.
3.2. Das Ticket kann in Form eines Papierdokuments, eines elektronischen Dokuments und/oder eines Barcodes mit dem Identifikationscode des Tickets vorgelegt werden.
3.3. Falls für die Veranstaltung eine Altersbeschränkung gilt oder das Ticket ein Spezialticket ist, ist das Personal des Organisators berechtigt, sowohl einen Personalausweis als auch ein Dokument, das den Gesundheitszustand oder Status der Person, die das Ticket vorlegt, bestätigt, zu verlangen. Bei festgestellten Unstimmigkeiten hat das Personal des Organisators das Recht, den Zugang einer oder mehrerer Personen zur Veranstaltung zu verweigern.
3.4. Personen unter Einfluss von Alkohol oder anderen Betäubungsmitteln werden nicht zu den Veranstaltungen zugelassen.
3.5. Personen, die Waffen oder explosive Stoffe mit sich führen, werden nicht zu den Veranstaltungen zugelassen.
3.6. Personen mit Speisen und Getränken (ausgenommen Wasser) werden nicht zu den Veranstaltungen zugelassen.
3.7. Bei Verspätung eines Zuschauers (Ankunft nach dem angekündigten Veranstaltungsbeginn) hat das Personal des Organisators das Recht, die Person auf einem anderen Platz als dem im Ticket angegebenen unterzubringen. - Verhalten der Zuschauer
4.1. Alle Zuschauer der Veranstaltung sind verpflichtet:
a) nicht zu rauchen (einschließlich elektronischer Zigaretten) während der Aufführung, unabhängig davon, ob die Bühne im Freien oder in geschlossenen Räumen ist.
b) keinen Alkohol oder andere Betäubungsmittel während der Aufführung zu konsumieren.
c) keine Speisen und Getränke (ausgenommen Wasser) mitzubringen.
d) keine Waffen oder explosive Stoffe mitzubringen.
e) ihre Mobiltelefone auszuschalten und während der Aufführung Ruhe zu bewahren.
f) andere Zuschauer nicht daran zu hindern, die Aufführung zu sehen oder zu hören.
g) den normalen Ablauf der Aufführung in keiner Weise zu beeinträchtigen.
h) keine Kameras, Videokameras oder andere Aufnahmegeräte während der Aufführung zu verwenden.
i) den Veranstaltungsraum oder die Sitzplätze nicht zu verschmutzen oder zu beschädigen.
j) die allgemein anerkannten Verhaltensnormen am Veranstaltungsort einzuhalten. - Sonstiges
5.1. Es wird empfohlen, dass die Zuschauer mindestens 15 Minuten vor Beginn der Aufführung eintreffen, um ausreichend Zeit für die Platzierung zu gewährleisten.
5.2. Die Kleidung der Zuschauer sollte angemessen und sauber sein.
5.3. Es ist nicht gestattet, Taschen oder Koffer mit einer Größe von mehr als 40x30x20 cm in den Veranstaltungsraum mitzubringen.
5.4. Im Falle einer Notfallsituation (z. B. Erdbeben, Brand) müssen die Zuschauer den Evakuierungsanweisungen des Personals des Organisators folgen.
5.5. Der Organisator behält sich das Recht vor, am Veranstaltungstag zusätzliche Bedingungen und Maßnahmen zu ergreifen, wie z. B. epidemiologische Schutzmaßnahmen.
Last change on 18/12/2024